Coronaschutzverordnung
Hier ein Auszug aus der neuen CoronaSchVO, gültig seit dem 22.Februar 2021: Diese enthält auch eine Änderung im § 9 für den Sport. Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist unzulässig.Ausgenommen von dem Verbot nach Satz 1 ist der […]